
Abmahnung erhalten?
Unserer Ansicht nach ist es kaum möglich, allein und ohne rechtliche Beratung gegen die Abmahner anzukommen. Bitte bedenken Sie, dass der Abmahner mit einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle vertraut ist und über entsprechende Erfahrung verfügt. Diesen Erfahrungsvorsprung können Sie unserer Ansicht nach nur durch die Beauftragung einer spezialisierten Kanzlei ausgleichen.
Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung wird vielleicht die geeignete Reaktion sein. Eine vom Spezialisten modifizierte Unterlassungserklärung ist kein Schuldeingeständnis und bindet Sie als Abgemahnten nicht weiter als nötig.
Vielleicht sind auch Sie nach Erhalt der Abmahnung überrascht: es ist durchaus möglich, dass Dritte (Kinder, Freunde etc.) von Ihrem PC die Abmahnung ausgelöst haben.
Auf jeden Fall ist es keine gute Idee, die vorgefertige Unterlassungserklärung auszufüllen und unverändert zu unterzeichnen.
Gar nichts zu tun ist auch keine Lösung, weil es sein kann, dass die abmahnende Kanzlei die Sache im sogenannten Hauptsacheverfahren weiter betreibt. Dies kann kann wesentlich kostenintensiver werden als umgehend mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes zu reagieren.
Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns persönlich von 8-20 Uhr.
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Wir haben über 10 Jahre Erfahrung in der kostenlosen Anwaltsrecherche.
Jeden Tag führen wir mit Erfolg zahlreiche Anwaltsrecherchen durch und sicherlich werden wir auch in Ihrem Fall einen geeigneten Ansprechpartner finden.
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